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Schüler, Schülerinnen und Studierende EU/EFTA-Staaten


Schüler, Schülerinnen und Studenten, Studentinnen
Angehörige von Staaten, die Mitglied der EU/EFTA sind
 
1. Personen, deren Einreise in die Schweiz bewilligt werden kann:
Personen, welche in der Schweiz eine Schule besuchen oder ein Studium absolvieren wollen.
 
2. Wichtigste Voraussetzungen, die für den Zuzug erfüllt sein müssen:
  • Finanzielle Mittel
    Die gesuchstellenden Personen müssen über genügend finanzielle Mittel verfügen, um ihren Aufenthalt in der Schweiz finanzieren zu können. Die finanziellen Mittel sind dann ausreichend, wenn Schweizer Bürgerinnen und Bürger in der gleichen Situation keine Fürsorgeleistungen beantragen können.
  • Krankenversicherung
    Der Gesuchsteller, die Gesuchstellerin muss über eine Krankenversicherung verfügen, welche sämtliche Gesundheitsrisiken in der Schweiz abdeckt.
3. Folgende Unterlagen/Dokumente sind vollständig dem Gesuch beizulegen:
  • Kopie eines gültigen Reisepasses oder einer gültigen Identitätskarte
  • Belege über die Sicherstellung der für den Lebensunterhalt erforderlichen finanziellen Mittel
  • Zulassungsbestätigung einer anerkannten Lehranstalt
  • Nachweis der Sicherstellung der für den Lebensunterhalt und Rückreisekosten erforderlichen finanziellen Mittel durch Vorlage von Bankbelegen oder Garantieerklärung einer solventen Person mit Wohnsitz im Gesuchskanton. Dabei hat der Garant, die Garantin als Mittelnachweis die letzte Steuerrechnung, Bankbeleg(e) und einen Auszug aus dem Betreibungsregister beizulegen.
  • Wird der Aufenthalt aus eigenen finanziellen Mitteln bestritten: Bestätigung eines in der Schweiz domizilierten Finanzunternehmens (Bank oder Post), aus der ersichtlich ist, dass genügend finanzielle Mittel für den Zweck vorhanden sind
  • schriftliche Bestätigung der studierenden Person, dass sie die Schweiz nach Abschluss der Schule wieder verlassen wird
4. Abgabeort des Gesuchs und der Beilagen
Gesuche um Erteilung einer Bewilligung für einen Schul- oder Studienaufenthalt in der Schweiz können eingereicht werden, wenn sich die gesuchstellende Person noch im Ausland aufhält (Auslandgesuch) oder bereits in die Schweiz eingereist ist (Inlandgesuch).
 
Auslandgesuch: Einreichung bei der zuständigen Fremdenpolizeibehörde
 
Inlandgesuch: Gesuche für Aufenthalte in Biel sind bei der Bieler Fremdenpolizei einzureichen.
 
Sämtliche mit dem separaten Gesuch einzureichenden Unterlagen sind übersetzen zu lassen, sofern sie nicht in deutsch oder französisch abgefasst sind.
Gesuch Ausländerbewilligung EG/EFTA (A1)    
Adresse
Bevölkerung
Neuengasse 28
Postfach 1120
2501 Biel
T: 032 326 12 25
F: 032 326 12 91
bevoelkerung@biel-bienne.ch
 
Detaillierte Adresse
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