Ist ein Mitglied Ihrer Familie gestorben? Was jetzt?
Rufen Sie den behandelnden Arzt oder den diensthabenden Notfallarzt an. Er stellt Ihnen eine Todesbescheinigung aus. Setzen Sie sich mit einem Bestattungsinstitut in Verbindung. Wenn Sie es wünschen, so kann ein Bestattungsunternehmen sämtliche Formalitäten für Sie übernehmen.
Melden Sie den Todesfall binnen zwei Tagen der Abteilung Bevölkerung. Vergessen Sie nicht Familienbüchlein, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung, Todesbescheinigung mitzubringen. Weitere Auskünfte kann Ihnen die Abteilung Bevölkerung erteilen.
Wenn die Person auf ungewöhnliche Art und Weise gestorben ist, so verständigen Sie vorderhand die Polizei.