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Veloordnungsdienst


Die Stadt Biel hat die Stiftung GAD mit dem Einsammeln und Entsorgen von zurückgelassenen Zweirädern auf dem Stadtgebiet beauftragt. Gemäss Artikel 6 des Polizeireglementes der Stadt Biel ist das Dauerparkieren von nichtmotorisierten Fahrzeugen auf öffentlichem Grund untersagt.

Die GAD-Mitarbeitenden sind an ihrer grünen Leuchtweste erkennbar und können sich mit einem Funktionsausweis ausweisen. Die Velos werden nach definierten Schwerpunkten, insbesondere jedoch in der Innenstadt, eingesammelt.

Vorgehen

Ungenutzte Velos werden von den GAD-Mitarbeitenden markiert. Frühestens nach drei Wochen werden sie abtransportiert. Die Velos werden dann mindestens zwei Monate aufbewahrt.

Die Liste der eingesammelten Velos wird der Kantonspolizei gemeldet. Diese überprüft, ob sich darunter Velos befinden, die als gestohlen gemeldet wurden. Die Überprüfung erfolgt zweimal innerhalb von zwei Monaten. Werden die Velos während dieser Frist nicht als gestohlen gemeldet, werden sie von der Kantonspolizei freigegeben.

Als gestohlen gemeldete Zweiräder (und nur diese) werden der Fahrzeugfahndung Biel der Kantonspolizei zur weiteren Bearbeitung übergeben.

Die von der Kantonspolizei freigegebenen Zweiräder werden vom Veloordnungsdienst demontiert und rezykliert. Die Zweiräder werden nicht verkauft. 

Für weitere Auskünfte:
Abteilung Öffentliche Sicherheit und Bevölkerung
T: 032 326 18 01
sicherheit.bevoelkerung@biel-bienne.ch


Adresse
Abteilung Öffentliche Sicherheit und Bevölkerung
Zentralstrasse 60
2501 Biel
T: 032 326 18 01
 
Detaillierte Adresse
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