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Behindertenparkkarte



Zuständigkeit: Strassenverkehrsamt Bern

Die erforderlichen Unterlagen können beim Strassenverkehrsamt Bern, Bewilligungswesen, Postfach, 3001 Bern angefordert werden.

Wer kann eine «Behindertenparkkarte» beziehen?

  • Behinderte und Personen, die regelmässig Behinderte transportieren.


Wo können Sie mit der «Behindertenparkkarte» parkieren?

  • Die Erhebung von Parkgebühren richtet sich nach den örtlichen Vorschriften.
  • Abstellen des Fahrzeugs im Parkverbot bis zu 2 Stunden, mit Parkscheibe.


Wie lange ist die «Behindertenparkkarte» gültig?

  • Das Erneuerungsgesuch ist einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit beim Strassenverkehrsamt einzureichen.
  • Das Vorlegen eines aktuellen Arztzeugnisses bleibt vorbehalten.

Wieviel kostet die «Behindertenparkkarte»?

  • Die Parkkarte wird kostenlos abgegeben.
Parkplätze für Gehbehinderte    
Adresse
Polizeiinspektorat
Parkkartenverwaltung
Zentralstrasse 60
2501 Biel
T: 032 326 18 55
F: 032 326 22 97
parkkarten@biel-bienne.ch
 
Detaillierte Adresse
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