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Sonntagsverkauf


Verkaufsgeschäfte müssen die Ladenöffnungszeiten einhalten, die im kantonalen Gesetz über Handel und Gewerbe festgelegt sind. Das eidgenössische Arbeitsgesetz regelt die Arbeitsbedingungen; so ist zum Beispiel für die Arbeit am Sonntag in den meisten Fällen eine Bewilligung nötig.
Die Bernische Volkswirtschaftsdirektion (BECO) / Aufsicht über wirtschaftliche Tätigkeiten ist die zuständige Bewilligungsbehörde.
Adresse
Polizeiinspektorat
Gewerbepolizei, Öffentlicher Grund
Zentralstrasse 60, 8. OG
2501 Biel
T: 032 326 18 25
F: 032 326 22 97
polizei.inspektorat@biel-bienne.ch
 
Detaillierte Adresse
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