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Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung


In der Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung werden die mit den entsprechenden automatischen Überwachungsanlagen auf Gemeindegebiet von Biel registrierten Übertretungen des Strassenverkehrsrechts erfasst und verarbeitet. Es handelt sich dabei um das Überfahren des Rotlichts, das Nichteinhalten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit, das Nichttragen der Sicherheitsgurten und das Telefonieren während der Fahrt.

Die Mitarbeitenden der Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung betreuen die technischen Anlagen und mahnen nicht bezahlte Bussen. Bei anhaltendem Nichtbezahlen der verschickten Bussen sowie bei Vorliegen gravierender Tatbestände erstellten sie die notwendigen Strafanzeigen zu Handen der zuständigen Staatsanwaltschaft. Weiter werden eingegangene Reklamationen bearbeitet.

Adresse
Polizeiinspektorat
Rotlicht- und Geschwindigke-itsüberwachung
Zentralstrasse 60, 7. OG
2501 Biel
T: 032 326 18 57/59
F: 032 326 22 97
 
Detaillierte Adresse
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