Elternräte der Stadt Biel
Gestützt auf den Artikel 31 des Volksschulgesetz erliess der Gemeinderat eine Verordnung zur Elternmitwirkung. So entstanden ab 1996 an den meisten Schulen die ersten Elternräte. Sie schliessen sich aus je einer Klassenvertreterin oder Klassenvertreter pro Schulklasse zusammen und bilden so den Elternrat im Schulhaus. Je nach Schulhaus gibt es in Biel billingue aber auch getrennt geführte Elternräte. Sinn und Zweck der Elternräte ist vor allem die partnerschaftliche Gestaltung und Entwicklung des schulischen Umfelds mit den betroffenen Interessengruppen. Im Vordergrund steht immer das Wohl des Kindes. Vertrauen und gegenseitiger Respekt sind die Voraussetzung einer konstruktiven Zusammenarbeit. Rechte und Pflichten der Elternräte werden in einem Leitbild gemeinsam durch Eltern, Lehrkräfte und Schulleitung festgehalten. Wichtig ist immer zu erwähnen, dass Elternräte bei pädagogischen Angelegenheiten KEINEN Einfluss nehmen können und alle Aktivitäten stets mit der Schulleitung und den Lehrkräften transparent und in gemeinsamer Absprache geplant und durchgeführt werden. (Ein Recht auf Mitbestimmung haben Elternratsmitglieder nur, wenn sie in die Schulkommission gewählt werden).
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