Stadträtliche Kommissionen Nur Mitglieder des Stadtrates können diesen Kommissionen angehören. Die Mitglieder werden anfangs der Legislatur für eine Dauer von 4 Jahren gewählt.
Vom Stadtrat gewählte Kommissionen Auch Nicht-Mitglieder des Stadtrates können diesen Kommissionen angehören, auf Vorschlag der politischen Parteien. Die Mitglieder werden ebenfalls anfangs der Legislatur für eine Dauer von 4 Jahren gewählt.
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