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Abstimmungen und Wahlen


Die Stadtkanzlei ist für die Organisation der Abstimmungen und Wahlen zuständig. Sie beantwortet alle Fragen im Zusammenhang mit den zur Abstimmung gelangenden Geschäften, den Abstimmungsunterlagen, den Botschaften oder den Ergebnissen.

Zuständige Person: Julien Steiner, Vize-Stadtschreiber 

Abstimmungen und Wahlen 2012

Die allgemeinen Erneuerungswahlen der Bieler Stadtbehörden (Stadtrat und Gemeinderat) finden am Wochenende vom 21. bis 23. September 2012 statt. Dieses Datum hat der Gemeinderat an seiner wöchentlichen Sitzung gemäss dem Reglement über städtische Abstimmungen und Wahlen festgelegt.

Die übrigen für die Ausübung der politischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger vorgesehenen Daten sind die Wochenenden vom 9. bis 11. März, vom 15. bis 17. Juni und vom 23. bis 25. November. Dieses letztere Datum ist ebenfalls als Reservedatum für einen allfälligen zweiten Wahlgang für die Wahl ins Stadtpräsidium vorgesehen. Sämtliche Daten stimmen mit den vom Bund festgelegten Daten überein.

Gemeindeabstimmung vom 11. März 2012


Botschaft der Gemeindeabstimmung vom 11. März 2012

Stimmregister


Das Stimmregister der Einwohnergemeinde Biel liegt beim Bereich Bevölkerung, Neuengasse 28, I. Stock, zu jedermanns Einsicht öffentlich auf. Jeder/Jede Stimmberechtigte hat das Recht, seine Eintragung zu verlangen oder Einsprache zu erheben gegen das Stimmrecht anderer oder gegen vorgenommene Streichungen. Diesbezügliche Begehren sind für die vorerwähnten Wahl- und Abstimmungsverhandlungen bis spätestens Mittwoch vor dem Abstimmungstag anzubringen. Stimmberechtigte, die im Stimmregister eingetragen sind, jedoch keine Ausweiskarte erhalten oder dieselbe verloren haben, können bis Donnerstag, vor dem Abstimmungstag beim Stimmregisterbüro, Neuengasse 28, I. Stock, ein Doppel verlangen.

Stimmabgabe an der Urne
Neu: Atelier Bieler Geschichte, Ring 10
Samstag, 09.00-12.00 Uhr
Sonntag, 09.00-12.00 Uhr

Neu: BFB - Bildung Formation Biel-Bienne, Robert-Walser-Platz 9
Freitag, 18.00-20.00 Uhr
Samstag, 09.00-19.00 Uhr
Sonntag, 09.00-12.00 Uhr

Schulhäuser:
Sonntag, 09.00-12.00 Uhr

  • Aula - Schulhaus Friedweg Madretsch 
  • Pavillon B - Schulhaus Poststrasse Mett
  • Aula - Schulhaus Solothurnstrasse Bözingen

Die Ausweiskarte ist beim Eintritt in das Stimmlokal sowie bei der Abstempelung und an der Urne unaufgefordert vorzuweisen.

Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist sofort nach Erhalt des Abstimmungsmaterials zulässig. Das Antwortkuvert kann während der Bürostunden der Stadtkanzlei, Mühlebrücke 5 oder der Abteilung Bevölkerung, Neuengasse 28, oder dem entsprechenden Briefkasten sowie dem Briefkasten beim Kongresshaus, Seite Silbergasse 31, (bis spätestens Freitag, 18.00 Uhr) übergeben werden. Alle Postsendungen, sowohl Gesuch als auch Stimmabgabe, sind zu frankieren.



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Adresse
Stadtkanzlei
Abstimmungen und Wahlen
Mühlebrücke 5
2501 Biel
T: 032 326 11 25
F: 032 326 11 91
Julien.Steiner@biel-bienne.ch
 
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