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Reklamegesuch


Für Reklame auf Gebäuden oder für freie, auf einem Sockel montierte Reklame ist gemäss Art. 4 BewD und gemäss dem Koordinationsgesetz eine Baubewilligung erforderlich.

Das Reklamegesuch ist in doppelter Ausfertigung (Original und Duplikat) bei der Stadtplanung einzureichen. Die dazugehörenden Formulare können direkt von dieser Seite heruntergeladen werden. Sie sind aber auch am Schalter der Stadtplanung erhältlich.

Ein Reklamegesuch besteht aus folgenden Teilen:

1. Deckblatt: Das Deckblatt enthält die Daten des Gesuchstellers und des Projektverfassers sowie eine kurze Beschreibung und die Adresse des Projektes.

2. Formulare: Alle Formulare sind möglichst vollständig auszufüllen, zu unterzeichnen und in mindestens zweifacher Ausfertigung beizulegen (eine Ausfertigung zum Originaldossier, die andere zum Duplikat.

  • Kantonale Formulare 1.0, 6.0 Diese Formulare müssen von der Bauherrschaft, vom Grundeigentümer sowie vom Projektverfasser unterzeichnet werden.

3. Pläne: Alle Pläne sind von der Bauherrschaft und vom Projektverfasser zu unterzeichnen (Art. 10, Abs. 3 BewD). EIN NICHT UNTERZEICHNETER PLAN IST UNGÜLTIG.

  • Das Projekt muss auf den beiden amtlichen Katasterauszügen (erhältlich bei der Abteilung Infrastruktur, Dienststelle Vermessung) rot markiert werden.
  • Es ist eine unterzeichnete Fotomontage, die den Endzustand des Projektes und die Situation in ihrem Kontext zeigt, vorzulegen.

4. Falls erforderlich kann ein Ausnahmegesuch ausgefüllt und dem Dossier beigelegt werden.

5. Das Dossier muss ein Verzeichnis der Pläne und sonstigen Dokumente enthalten.

ALLE UNVOLLSTÄNDIGEN ODER UNZUREICHENDEN BAUGESUCHE WERDEN ZUR BEHEBUNG DER MÄNGEL ZURÜCKGESANDT.

Dokumente zum Downloaden
Deckblatt    
Ausnahmegesuch    
Beilagenverzeichnis    
Adresse
Stadtplanung
Zentralstrasse 49
2502 Biel
T: 032 326 16 21
F: 032 326 16 92
stadtplanung@biel-bienne.ch
 
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