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Ordentliches Baugesuch


Das Baugesuchdossier ist in doppelter Ausfertigung (Original und Duplikat) bei der Stadtplanung einzureichen. Die dazugehörenden Formulare können direkt von dieser Seite heruntergeladen werden (unterer Teil). Sie sind aber auch am Schalter der Stadtplanung erhältlich.

Ein Baugesuchdossier besteht aus folgenden Teilen:

1. Deckblatt: Das Deckblatt enthält die Daten des Gesuchstellers und des Projektverfassers sowie eine kurze Beschreibung und die Adresse des Projektes.

2. Formulare: Alle Formulare sind möglichst vollständig auszufüllen, zu unterzeichnen und in mindestens zweifacher Ausfertigung beizulegen (eine Ausfertigung zum Originaldossier, die andere zum Duplikat). Wenn ein Formular nicht erforderlich ist oder das Bauvorhaben nicht betrifft, sollte es diagonal durchgestrichen und mit der Aufschrift EXISTIERT ODER KEINE ÄNDERUNG versehen werden (auch diese Formulare müssen unterzeichnet werden).

  • Kantonale Formulare 1.0, 2.0, 3.0, 3.3, Rn. Das Formular 1.0 muss von der Bauherrschaft, vom Grundeigentümer sowie vom Projektverfasser unterzeichnet werden (Art. 10, Abs. 2 BewD; BSG 725.1).
  • Gemeindeformulare zur Regenwasser- und Abwasserbeseitigung.
  • Formulare zur Energie
  • Die Formulare 5.1, 5.2, 5.3, 5.4 für die entsprechenden Anschlussgesuche müssen nicht bei der Gemeinde eingereicht werden. Für die Anschlussgesuche Elektrizität und Wasser sind die Formulare des Energieservice Biel zu verwenden. Diese Gesuche müssen direkt beim Energieservice Biel (ESB) eingereicht werden. Das Anschlussgesuch Gemeinschaftsantenne muss bei der Firma Cablecom oder einem anderen Anbieter eingereicht werden.
  • Bei kleinen Projekten, die keine Veröffentlichung erfordern, müssen die betroffenen Nachbarn konsultiert werden. Ihre Zustimmungserklärung ist dem Dossier beizulegen.
  • Ist der Grenzabstand kleiner als der reglementarisch vorgesehene, so bestätigen die betroffenen Grundeigentümer ihre Einwilligung mittels einer Zustimmungserklärung.
  • Das Berechnungsblatt betreffend die Flächennutzung, die Freizeitflächen, die Lager- und Abstellräume sowie die Parkplätze für Autos und Zweiräder muss ebenso wie die anderen Formulare ausgefüllt werden.

3. Pläne: Alle Pläne sind von der Bauherrschaft und vom Projektverfasser zu unterzeichnen (Art. 10, Abs. 3 BewD). EIN NICHT UNTERZEICHNETER PLAN IST UNGÜLTIG.

  • Das Bauvorhaben muss auf den beiden beglaubigten, mit dem neuen Reglement übereinstimmenden Baulinienplänen (erhältlich bei der Abteilung Infrastruktur, Dienststelle Vermessung) rot markiert werden. Abbruchobjekte müssen gelb gekennzeichnet werden.
  • Der amtliche Katasterauszug ist beizulegen (Situationsplan im Massstab 1:500, erhältlich bei der Abteilung Infrastruktur, Dienststelle Vermessung).
  • Zusätzlich zur Papierversion (2 Ausfertigungen), müssen die Projektpläne in digitaler Form auf CD-ROM im Format DWG, DXF oder PDF vorgelegt werden.
  • Bei zusätzlichen Gesuchen sind die Pläne in der auf der Rückseite der kantonalen Formulare genannten Zahl beizulegen.
  • Eine Kopie der Hauptformulare 1.0 und 1.0.1 sowie eine Kopie des Situationsplans sind ebenfalls beizulegen.

4. Falls erforderlich kann ein Ausnahmegesuch ausgefüllt und dem Dossier beigelegt werden.

5. Das Dossier muss ein Verzeichnis der Pläne und sonstigen Dokumente enthalten.

ALLE UNVOLLSTÄNDIGEN ODER UNZUREICHENDEN BAUGESUCHE WERDEN ZUR BEHEBUNG DER MÄNGEL ZURÜCKGESANDT.

Allgemeine Bemerkungen:

  • LEITUNGSKONTROLLE (bei Umbauten): Die Leitungskontrolle der vorhandenen Schmutz- und Mischwasserleitung zum städt. Kanal mittels Video ist mit dem Baugesuch einzureichen.
  • WINTERGÄRTEN: Die Ausführungspläne sind vor dem Beginn der Arbeiten zur Genehmigung durch die Stadtplanung vorzulegen.
  • HÖHENKOTEN: Bei Neubauten müssen durch die Dienststelle Vermessung der Stadt Biel die Höhenkoten des Grundstücks in der Mitte jeder Fassade eingetragen werden. Ein von der Dienststelle Vermessung ausgestellter Nachweis ist dem Baugesuch beizulegen. Bei geschlossener Bauweise ist auch die Höhenkote der nächstgelegenen Strassenachse anzugeben.
  • KONTROLLE DER PROFILE: Der Gesuchsteller muss der Stadtplanung einen Nachweis vorlegen, dass die Profile dem Projekt entsprechen (mit dem Baukontrolleur ist zu vereinbaren, auf welche Weise die Profile aufzustellen sind). Das Baugesuch wird erst nach Erhalt dieses Nachweises veröffentlicht oder bekannt gegeben. Eine Aufstellung von Profilen ist nicht erforderlich, wenn das Projekt von allen betroffenen Nachbarn genehmigt wird.
  • SCHNURGERÜSTE: Bei Bedarf ist vor Beginn der Arbeiten die Abteilung Infrastruktur (Dienststelle Vermessung) zu beauftragen, die genaue Lage des Bauobjektes zu berechnen. Zu diesem Zweck sollte ein Datum für die Angabe der Baulinie (Schnurgerüst), einschliesslich der Angabe eines Höhenfixpunktes, sowie für die Übergabe gültiger Pläne vereinbart werden (jeweils 1 Exemplar SS / RC).
  • BAUHÖHE: Die Höhe des Gebäudes kann von der Abteilung Infrastruktur, Dienststelle Vermessung bei der Abnahme des Rohbaus kontrolliert werden. Alle diesbezüglichen Kosten sind vom Gesuchsteller zu tragen.
Deckblatt    
Liegenschaftsentwässerung - Regenwasser    
Liegenschaftsentwässerung - Schmutzwasser    
Zustimmungserklärung    
Berechnung    
Ausnahmegesuch    
Beilagenverzeichnis    
Adresse
Stadtplanung
Zentralstrasse 49
2502 Biel
T: 032 326 16 21
F: 032 326 16 92
stadtplanung@biel-bienne.ch
 
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