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Gastgewerbliches Baugesuch


Bei einem geplanten Umbau oder der Eröffnung eines Gastgewerbebetriebes wenden Sie sich bitte in jedem Fall an die Stadtplanung.

Für die Eröffnung eines neuen Gastgewerbebetriebes ist eine Baubewilligung erforderlich. Vor der Erstellung des Dossiers sollte jedoch unbedingt das Betriebskonzept einschliesslich des Speisenangebotes klar definiert werden, wobei die Auflagen der Gewerbepolizei und der Hygieneverordnung einzuhalten sind.

Rechtliche Grundlagen

  • Hygieneverordnung des Bundes vom 26.6.1995 (HyV)
  • Kantonales Gastgewerbegesetz vom 11. November 1993 (GGG)
  • Kantonales Dekret über das Baubewilligungsverfahren vom 22. März 1994

Das gastgewerbliche Baugesuch ist in doppelter Ausführung (Original, Duplikat und drei Kopien) bei der Stadtplanung einzureichen. Die dazugehörenden Formulare können direkt von dieser Seite heruntergeladen werden; sie sind aber auch am Schalter der Stadtplanung erhältlich.

Ein gastgewerbliches Baugesuch besteht aus folgenden Teilen:

1. Deckblatt: Das Deckblatt enthält die Daten des Gesuchstellers und des Projektverfassers sowie eine kurze Beschreibung und die Adresse des Projekts.

2. Fragebogen: Beim Umbau eines Gastgewerbebetriebes oder der Einrichtung eines Vereinslokal muss der Ad-hoc-Fragebogen ausgefüllt und von der Bauherrschaft unterzeichnet werden.

3. Formulare: Alle Formulare sind möglichst vollständig auszufüllen, zu unterzeichnen und in mindestens zweifacher Ausfertigung beizulegen (eine Ausfertigung zum Originaldossier, die andere zum Duplikat. Wenn ein Formular nicht erforderlich ist oder das Bauvorhaben nicht betrifft, sollte es diagonal durchgestrichen und mit der Aufschrift "existiert oder keine Änderungen" versehen werden (auch diese Formulare müssen unterzeichnet werden).

  • Kantonale Formulare 1.0, 2.0, 3.0, 3.3, 4.3, Rn Das Formular 1.0 muss von der Bauherrschaft, vom Grundeigentümer sowie vom Projektverfasser unterzeichnet werden (Art. 10, Abs. 2 BewD BSG 725.1).
  • Kommunale Formulare zur Beseitigung von Regenwasser und Abwasser.
  • Formulare zur Energie E1, E2, E3*
  • Die Formulare 5.1, 5.2, 5.3, 5.4 für die entsprechenden Anschlussgesuche müssen nicht bei der Gemeinde eingereicht werden. Für die Anschlussgesuche Elektrizität und Wasser sind die Formulare des Energieservice Biel zu verwenden. Diese Gesuche müssen direkt beim Energieservice Biel (ESB) eingereicht werden. Das Anschlussgesuch Gemeinschaftsantenne muss bei der Firma Cablecom oder einem anderen Anbieter eingereicht werden.
  • Bei Kleinprojekten, die keine Veröffentlichung erfordern, müssen die betroffenen Nachbarn konsultiert werden. Ihre Zustimmungserklärung ist dem Dossier beizulegen.
  • Ist der Grenzabstand kleiner als der reglementarisch vorgesehene, so bestätigen die betroffenen Grundeigentümer mittels einer Zustimmungserklärung ihre Einwilligung.
  • Das Berechnungsblatt betreffend die Flächennutzung, die Freizeitflächen, die Lager- und Abstellräume sowie die Parkplätze für Kraftfahrzeuge und Zweiräder muss ebenso wie die anderen Formulare ausgefüllt werden.

4. Pläne: Alle Pläne sind von der Bauherrschaft und vom Projektverfasser zu unterzeichnen (Art. 10, Abs. 2 BewD).
Ein nicht unterzeichneter Plan ist unglültig.

  • Das Bauvorhaben muss auf den beiden beglaubigten, mit dem neuen Reglement "übereinstimmenden Baulinienplänen" (erhältlich bei der Abteilung Infrastruktur, Dienststelle Vermessung) rot markiert werden. Abbruchprojekte müssen gelb gekennzeichnet werden.
  • Der amtliche Katasterauszug ist beizulegen (Situationsplan im Massstab 1:500 erhältlich bei der Abteilung Infrastruktur, Dienststelle Vermessung).
  • Zusätzlich zur Papierversion (2 Ausfertigungen) müssen die Projektpläne in digitaler Form auf CD-ROM im Format DWG, DXF oder PDF vorgelegt werden.
  • Bei zusätzlichen Gesuchen sind die Pläne in der auf der Rückseite der kantonalen Hauptformulare 1.0 et 1.0.1 genannten Zahl beizulegen. Auch eine Kopie des Situationsplanes ist ebenfalls beizufügen.

5. Falls erforderlich kann ein Ausnahmegesuch ausgefüllt und dem Dossier beigelegt werden.

6. Das Dossier muss ein Verzeichnis der Pläne und sonstigen Dokumente enthalten.

Alle unvollständigen oder unzureichenden Baugesuche werden zur Behebung der Mängel zurückgesandt.

Allgemeine Bemerkungen:

  • Wenn die vorgelegten Dokumente vollständig sind und den Vorschriften entsprechen, wird nach der Veröffentlichung (30 Tage) und der Behandlung allfälliger Einsprachen die Baubewilligung erteilt.
  • Die Betriebsbewilligung wird vom Regierungsstatthalter nach einer Abnahme der Räumlichkeiten erteilt.
Deckblatt    
Liegenschaftsentwässerung - Regenwasser    
Liegenschaftsentwässerung - Schmutzwasser    
Fragebogen für Lokale von Vereinen    
Umbau Gastgewerbebetriebe    
Berechnung    
Zustimmungserklärung    
Ausnahmegesuch    
Beilagenverzeichnis    
Adresse
Stadtplanung
Zentralstrasse 49
2502 Biel
T: 032 326 16 21
F: 032 326 16 92
stadtplanung@biel-bienne.ch
 
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