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Antennengesuch


Das Baugesuch ist in fünffacher Ausführung (Original, Duplikat und drei Kopien) bei der Stadtplanung einzureichen. Die dazugehörenden Formulare können direkt von dieser Seite heruntergeladen werden. Sie sind aber auch am Schalter der Stadtplanung erhältlich.

 

Ein Baugesuchdossier für Antennen besteht aus folgenden Teilen:

 

1. Deckblatt: Das Deckblatt enthält die Daten des Gesuchstellers und des Projektverfassers sowie eine kurze Beschreibung und die Adresse des Projektes.

 

2. Formulare: Alle Formulare sind möglichst vollständig auszufüllen, zu unterzeichnen und in mindestens zweifacher Ausfertigung beizulegen (eine Ausfertigung zum Originaldossier, die andere zum Duplikat). Wenn ein Formular nicht erforderlich ist oder das Bauvorhaben nicht betrifft, sollte es diagonal durchgestrichen und mit der Aufschrift EXISTIERT oder KEINE ÄNDERUNG versehen werden (auch diese Formulare müssen unterzeichnet werden).

  • Kantonale Formulare 1.0, 2.0, 3.3, 4.0. Das Formular 1.0 muss von der Bauherrschaft, vom Grundeigentümer sowie vom Projektverfasser unterzeichnet werden (Art. 10, Abs. 2 BewD; BSG 725.1).

3. Pläne: Alle Pläne sind von der Bauherrschaft und vom Projektverfasser zu unterzeichnen (Art. 10, Abs. 3 BewD). EIN NICHT UNTERZEICHNETER PLAN IST UNGÜLTIG.

  • Das Bauvorhaben muss auf den beiden beglaubigten, mit dem neuen Reglement übereinstimmenden Baulinienplänen (erhältlich bei der Abteilung Infrastruktur, Dienststelle Vermessung) rot markiert werden.
  • Der Katasterauszug ist beizulegen (Situationsplan im Massstab 1:500).
  • Zusätzlich zur Papierversion (2 Ausfertigungen) müssen die Projektpläne in digitaler Form auf CD-ROM im Format DWG, DXF oder PDF vorgelegt werden.
  • Bei zusätzlichen Gesuchen sind die Pläne in der auf der Rückseite der kantonalen Formulare genannten Zahl beizulegen.
  • Eine Kopie der Hauptformulare 1.0 und 1.0.1 sowie eine Kopie des Situationsplans sind ebenfalls beizulegen.

4. Standortdatenblatt: Dem Dossier ist ein Standortdatenblatt für die betreffende Antenne beizulegen.

 

5. Falls notwendig kann ein Ausnahmegesuch ausgefüllt und dem Dossier beigelegt werden.

 

6. Das Dossier muss ein Verzeichnis der Pläne und sonstigen Dokumente enthalten.

 

ALLE UNVOLLSTÄNDIGEN ODER UNZUREICHENDEN BAUGESUCHE WERDEN ZUR BEHEBUNG DER MÄNGEL ZURÜCKGESANDT.

 

Documente zu Downloaden

 


Deckblatt    
Ausnahmegesuch    
Beilagenverzeichnis    
Antennenstandorte    
Adresse
Stadtplanung
Zentralstrasse 49
2502 Biel
T: 032 326 16 21
F: 032 326 16 92
stadtplanung@biel-bienne.ch
 
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