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Überzeitbewilligung für Gastgewerbe


Die Baubewilligungsbehörde kann längere Öffnungszeiten bis spätestens 3.30 Uhr des folgenden Tages bewilligen.

In der Gemeinde Biel gelten folgende längere Öffnungszeiten:

  • Sonntag bis Mittwoch, keine Überzeitbewilligung möglich Überzeitbewilligung möglich (= maximale Öffnungszeit bis 0h30 Uhr)
  • Donnerstag, Überzeitbewilligung möglich bis 2h30 Uhr
  • Freitag und Samstag, Überzeitbewilligung möglich bis 3h30 Uhr

Für das führen eines Betriebes mit Überzeitbewilligung ist ein gastgewerblicher Fähigkeitsausweis erforderlich.

Gesuche für eine Überzeitbewilligung im Gastgewerbe sind bei der Stadtplanung Biel einzureichen.

Einzureichen sind folgende Unterlagen:

Ebenso ist eine Publikation in zwei aufeinanderfolgenden Ausgaben des Amtsanzeigers erforderlich. Darauf folgen 30 Tage Einspracherecht.

Adresse
Stadtplanung
Zentralstrasse 49
2502 Biel
T: 032 326 16 21
F: 032 326 16 92
stadtplanung@biel-bienne.ch
 
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