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Baubewilligungsverfahren und Kontrolle


Die Stadtplanung berät Sie bei der Einreichung von Baubewilligungsgesuchen und ist für die gesamte Abwicklung des Verfahrens vom Einreichen des Gesuches bis zur Antragstellung an die Baubewilligungsbehörde (Baudirektion oder Regierungsstatthalter) zuständig.
Baubewilligung

Die Broschüre "Effizient bauen in Biel" gibt Ihnen einen ersten Überblick.

Je nach Bauvorhaben unterscheidet man zwischen vier verschiedenen Kategorien von Baubewilligungsgesuchen:

Vor der Erstellung eines Baubewilligungsgesuches ist es jedoch sehr empfehlenswert, eine Voranfrage einzureichen.

Die Stadtplanung steht Ihnen für jegliche weitere Auskünfte gerne zur Verfügung. Sie können jederzeit einen Termin für eine Unterredung mit uns vereinbaren!


Spezialgesuche

Für umfangreiche Arbeiten kann ein Spezialgesuch erforderlich sein. Dies trifft zu bei

Kontrolle und Abnahme

Die Baukontrolle überwacht die Baustellen, kontrolliert die Bauten und erteilt nach Beendigung der Bauarbeiten die Bezugsfreigabe. Mit den folgenden Formularen können die entsprechenden Anmeldungen und Gesuche eingereicht werden:

Die Behebung von Störungen der öffentlichen Ordnung infolge schlecht unterhaltener oder nicht den Normen entsprechender Bauten gehört ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich der Stadtplanung.



Dokumente zum Downloaden
Effizient bauen in Biel    
Anmeldung der Rohbauvollendung    
Adresse
Stadtplanung
Zentralstrasse 49
2502 Biel
T: 032 326 16 21
F: 032 326 16 92
stadtplanung@biel-bienne.ch
 
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