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Laufende Verfahren


Informations- und Mitwirkungsverfahren

Gemäss Art. 58 BauG haben die Behörden dafür zu sorgen, dass die Bevölkerung bei Planungen mitwirken kann.
11.01.-10.02.12:
Überbauungsordnung «Roger-Federer Allee»
Auflage

Gemäss Art. 60 BauG sind Vorlagen, welche die baurechtliche Grundordnung oder eine Überbauungsordnung betreffen, während 30 Tagen öffentlich aufzulegen. Während der Auflagefrist kann schriftlich Einsprache erhoben werden; diese ist zu begründen.
Adresse
Stadtplanung
Zentralstrasse 49
2502 Biel
T: 032 326 16 21
F: 032 326 16 92
stadtplanung@biel-bienne.ch
 
Detaillierte Adresse
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