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Baulicher Brandschutz, Feuerschau


Die Feuerschau Biel ist für die Gemeinden Biel, Nidau und Port zuständig. Sie wird von professionellen Feueraufseher betrieben.

Ziel und Aufgaben

Ziel und Aufgaben der Feuerschau ist, durch geeignete Massnahmen die Entstehung und Ausbreitung von Bränden und Explosionen zu verhüten und Fluchtwege sicherzustellen. Sie hilft so, vor allem Menschen und Tiere, sowie Sachwerte zu schützen.


Allgemeines

Die Feuerschau vollzieht sämtliche Vorschriften, die sich auf den vorbeugenden Brandschutz beziehen, insbesondere:

Für den Feuerschutz gelten die nachfolgend aufgeführten Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) und der Gebäudeversicherung Bern (GVB):

  • Feuerschutz- und Feuerwehrgesetz (FFG)
  • Feuerschutz- und Feuerwehrverordnung (FFV)
  • Brandschutznorm (BSN), Ausgabe 2003 der VKF
  • Brandschutzrichtlinien (BSR), der GVB
  • Brandschutz Erläuterungen (BSE), Ausgaben 2003
  • Brandschutz Erläuterungen und Merkblätter (BSM) der GVB

Die aktuellsten Ausgaben sind auffindbar:

 

Bewilligungsverfahren

Die profesionellen Feueraufseher prüfen die Baugesuche in Bezug auf Brandschutz und verfügen die notwendigen Brandschutzmassnahmen. Diese bilden Bestandteil der Baubewilligung.

Die Gemeinde (Feuerschau) ist zuständig für:

  • Wohnbauten bis und mit 8 Geschosse
  • Einstellhallen bis 50 Fahrzeuge
  • Verkaufsgeschäfte bis 1000 m2 (ausser Betriebe mit erhöhtem Brandrisiko)

Für die Brandschutzmassnahmen der folgenden Bauten ist die Gebäudeversicherung Bern (GVB) zuständig:

  • Industrie – und Gewerbebauten
  • Spitäler, Alters – und Pflegeheime
  • Verkaufsgeschäfte über 1000 m2 Verkaufsfläche
  • Schulen, Theater, Kinos und Tanzbetriebe
  • Einstellhallen mit mehr als 50 Fahrzeugen

 

Kontrollen

Baukontrolle

Die Feuerschau überwacht bei Neu- und Umbauten die Einhaltung der Bedingungen der Baubewilligung und der übrigen Brandschutzvorschriften. Sie nimmt nötigenfalls während der Bauausführung Kontrollen vor.

Bauabnahme

Die Feuerschau kontrolliert Einhaltung der verfügten Auflagen und Massnahmen.

Auskünfte und Beratung

Beratungen von Gemeinden, Bauherren, Architekten, Gebäudeeigentümern bzw. Betriebsinhabern, Mietern oder Pächtern in Angelegenheiten der Feuersicherheit.

Adresse
Feuerwehr und Zivilschutz
Werkhofstrasse 8
Postfach 3451
2500 Biel/Bienne 3
T: 032 326 22 01
F: 032 326 12 93
feuerwehr@biel-bienne.ch
 
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